Elterngeld: Genug im Portemonnaie

 

Mit einem Baby ändert sich nicht nur die eigene Lebenssituation und das Zusammenspiel innerhalb der Familie, sondern auch die finanzielle Situation. Um berufstätigen Eltern einen guten Einstieg in das Leben mit Kind zu ermöglichen, die finanzielle Versorgung zu sichern und die Rückkehr in den Beruf zu erleichtern, gibt es seit 2007 das Elterngeld. 


Das Elterngeld ist einkommensabhängig und wird 12 beziehungsweise 14 Monate ausgezahlt. Um Ihnen das Allerwichtigste zum Thema "Elterngeld" zu erklären, beantworten wir Ihre häufigsten Fragen.

Wie hoch ist das Elterngeld? Wie wird es berechnet?

Das Elterngeld soll 67 % des Lohns, den Sie wegen der Betreuung Ihres Kindes nicht bekommen können, ersetzen. Allerdings darf das Elterngeld höchstens 1.800 Euro im Monat betragen - auch Mehrverdiener bekommen maximal diesen Betrag. Eltern, die kein Einkommen haben oder Arbeitslosengeld II erhalten, bekommen das Mindestelterngeld von 300 Euro.*

Die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld ist das durchschnittliche Nettoeinkommen innerhalb der letzten 12 Monate vor der Geburt Ihres Kindes. Allerdings werden innerhalb dieser Zeit die Monate, in denen Mutterschaftsgeld oder Elterngeld für ein älteres Kind bezogen wurde, nicht berücksichtigt.

Unter einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen von 1.000 Euro steigt die Ersatzrate des Elterngelds von 67 % auf bis zu 100 %. Über einem Betrag von 1.200 sinkt die Ersatzrate bis auf minimal 65 %.

Um etwas genauer abschätzen zu können, was Ihnen an Elterngeld zusteht, können Sie unseren Elterngeldrechner nutzen, der Ihnen einen (unverbindlichen) Überblick gibt.

 

*Seit Januar 2011 wird der gleichzeitige Bezug von Elterngeld als bedarfsmindernd auf die Leistungen von Arbeitslosengeld II angerechnet. Weitere Infos zur Neuregelung Hartz IV 2011.

Bekomme ich Elterngeld, wenn wir eigentlich genug zum Leben haben? Wer hat Anspruch?

Ja, das Elterngeld bekommen Sie auch dann, wenn Ihr Partner ausreichend verdient, um Sie und das Baby zu versorgen. Auch wenn Sie Vermieter sind und dadurch ein gesichertes Einkommen haben, steht Ihnen das Elterngeld zu. Denn alle, d. h. Mütter und Väter von Neugeborenen, die ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder auf maximal 30 Stunden reduzieren möchten, haben einen rechtlichen Anspruch auf Elterngeld. Das Elterngeld gilt als so genannte "Einkommensersatzleistung", die den durch Kinderbetreuung entstehenden Lohnausfall (zumindest teilweise) ausgleichen soll.

Bekomme ich Elterngeld auch dann, wenn ich bereits Wohngeld beziehe? Und was ist mit Kindergeld?

Ja, Elterngeld erhalten erst einmal alle. In der Regel bleibt auch Ihr Anspruch auf Wohngeld erhalten, da Ihr Gesamteinkommen ja niedriger ist als vor der Geburt Ihres Kindes. Grundsätzlich klären dies allerdings die Wohngeldämter, die Kinder- und Elterngeld bis zu 300 Euro prinzipiell nicht zum anrechenbaren Einkommen zählen.

Gibt es über den Normalsatz hinausgehende, weitere Bonuszahlungen bezüglich des Elterngeldes?

Eltern, die bereits weitere Kinder haben (z. B. ein Kind unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren), dürfen mit einem Geschwisterbonus rechnen. Dieser beträgt 10 % des Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro.

Alleinerziehende erhalten im Übrigen per se 14 Monate Elterngeld.

Bestimmt der Bezug von Elterngeld auch die Dauer der Elternzeit?

Nein, zwar kann das Elterngeld maximal 14 Monate bezogen werden, der Anspruch auf unbezahlte Freistellung nach der Geburt eines Kindes beläuft sich aber weiterhin auf maximal 3 Jahre. Ein Wiedereinstieg in den Beruf ist demnach nicht zwangsläufig nach 14 Monaten erforderlich, wenn der Lebensunterhalt anderweitig bestritten werden kann.

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