60 Jahre Elternzeit in Deutschland – Humana war dabei

 

Wussten Sie eigentlich, dass es die Elternzeit, wie wir sie heute kennen, erst seit neun Jahren gibt? Und dass es früher Kindergeld erst beim dritten Kind gab? In den letzten 60 Jahren hat sich in Deutschland vieles getan. Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, finden Sie hier einen Überblick über die Geschichte der Elternzeit.


Die 2000er Jahre: Elternzeit und Elterngeld heute

2001 wird aus dem "Erziehungsurlaub" die "Elternzeit". Ab jetzt können sich Eltern auch gemeinsam freistellen lassen. Ab 2007 bekommen Mütter oder Väter in Elternzeit außerdem 12 Monate lang ein einkommensabhängiges Elterngeld. Bleiben beide Elternteile auf eine bestimmte Zeit bei den Kindern, erhöht sich die Elterngeldzahlung sogar auf 14 Monate.

Die 90er Jahre: Mehr Zeit mit dem Nachwuchs

In den 90er Jahren heißt die Zeit der Arbeitsfreistellung zur Betreuung und Erziehung von Kindern zwar noch immer "Erziehungsurlaub", obwohl auch Nicht-Eltern langsam bewusst wird, dass es sich hierbei wahrlich nicht um Urlaub handelt, aber immerhin wird diese für Eltern so wichtige Zeit zunächst auf 18 Monate (1990), dann auf drei Jahre verlängert (1992). Mütter und Väter können sich allerdings nicht gemeinsam, sondern nur abwechselnd freistellen lassen.

Die 80er Jahre: Anspruch auf Erziehungsgeld und Babypause

Die nächste wichtige Veränderung in Sachen Elternzeit gibt es in der BRD in den 80er Jahren: Das Erziehungsurlaubsgesetz tritt in Kraft, der "Mutterschaftsurlaub" wird abgelöst und die Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben noch mehr gefördert: Mütter erhalten nun Anspruch auf Erziehungsgeld ab dem ersten Kind sowie zehn Monate Pause ohne Arbeitsplatzverlust. In der DDR haben Mütter und Väter (!) bereits ab 1986 Anspruch auf ein bezahltes "Babyjahr". 1987 wird zudem das Kindergeld noch einmal erhöht und entspricht damit dem West-Niveau.

Die 70er Jahre: Frauen zwischen Beruf und Baby

In den 70er Jahren nimmt die Frauenbewegung auch in der BRD Fahrt auf: Mehr als 35 Prozent der Mütter sind zu dieser Zeit berufstätig. Zudem wird das "Gesetz zum Mutterschaftsurlaub" verabschiedet: Seitdem stehen arbeitenden Müttern sechs Monate Mutterschafts-"Urlaub" mit Lohnersatz und Kündigungsschutz zu. Auch das Familienleben verändert sich in dieser Zeit nachhaltig: An die Stelle von Autorität, Gehorsam und Pflichterfüllung treten Emotionalität, Partnerschaftlichkeit und Toleranz. Der anti-autoritäre Erziehungsstil wird geboren und langsam macht sich auch der "Pillenknick" bemerkbar: 1970 hat eine Frau in der BRD noch durchschnittlich 2,02 Kinder, 1975 sind es nur noch 1,45. In der DDR sieht es in dieser Zeit ähnlich aus: Auch hier ist die Geburtenrate rückläufig. Erst 1976, mit Einführung eines Babyjahrs mit vollem Lohnausgleich und einer 40-Stunden-Woche für Mütter von mindestens zwei Kindern steigt die Geburtenrate wieder an.

Die 60er Jahre: Familie neu definiert

In den 60er Jahren wird mit der Einführung der Pille die Familienplanung neu definiert. Zudem werden auch in Westdeutschland immer mehr Mütter erwerbstätig. Der unschöne Nebeneffekt: Eine Diskussion um "Rabenmütter" – übrigens interessanterweise ein Begriff der deutschen Sprache, der in kaum einer anderen Sprache eine begriffliche Entsprechung hat – und „Schlüsselkinder“ entbrennt. In der DDR dagegen bildet eine auf Frauen ausgerichtete Vereinbarkeit von Familie und Beruf schon früh einen Schwerpunkt der Familienpolitik. Die Entscheidung für ein „Hausfrauendasein“ wird hier sogar öffentlich angeprangert und die Schaffung von Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortplätzen staatlich vorangetrieben.

Die 50er Jahre: Der Mutterschutz steckt in den Kinderschuhen

Das erste Mütter- und Kinderschutzgesetz tritt in der DDR 1950 in Kraft und garantiert Müttern den vollen Lohnausgleich während des Mutterschaftsurlaubes. Zwei Jahre später legt auch in Westdeutschland das erste Mutterschutzgesetz einheitliche Schutzfristen für berufstätige Schwangere fest. Eine gesetzliche Regelung für Väter gibt es jedoch nicht und in Westdeutschland scheint die Emanzipation insofern weniger fortgeschritten, als dass ihre Rolle von vielen im häuslichen Bereich gesehen wird. Eine Frau in der BRD hat damals im Schnitt 2,1 Kinder, ein Kindergeldgesetz tritt jedoch erst 1954 – und ab dem dritten Kind – in Kraft.

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