colimil®
Nahrungsergänzungsmittel mit Kamille, Zitronenmelisse und tyndallisierten Milchsäurebakterien.
Das Mutterschutzgesetz regelt nicht nur den Schutz von Mutter und Baby in der Zeit rund um die Geburt. Es schreibt auch klare Regeln dafür fest, wie Arbeitgebende Frauen mit Stillwunsch während der Arbeitszeit unterstützen müssen.
Wir haben hier einmal eine Übersicht zusammengestellt, woran du als Stillende denken solltest, wenn du in den Beruf - oder auch das Studium - zurückkehren möchtest.
Für Still- bzw. Abpumpzeiten wird die Mitarbeiterin von der Arbeit freigestellt – und zwar bei achtstündiger Arbeitszeit mindestens zweimal täglich 30 Minuten oder einmal täglich 60 Minuten zusätzlich zu den normalen Pausenzeiten.
Bis zum 1. Geburtstag des Kindes gilt: Diese Zeiten sind voll bezahlt und müssen weder vor- noch nachgearbeitet werden.
Stillende haben das Recht auf einen privat nutzbaren Raum zum Stillen oder Abpumpen. Er sollte abschließbar sein, eine bequeme Sitzgelegenheit und eine saubere Abstellfläche bieten; auch ein Waschbecken ist wünschenswert.
Der oder die Arbeitgeber:in darf die stillende Mitarbeiterin nicht für Überstunden oder Nachtarbeit einsetzen. In der Regel ist auch die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ausgeschlossen.
Stillende müssen vor gesundheitlichen Gefährdungen geschützt werden.
Bei Bedarf müssen die Arbeitsbedingungen umgestaltet werden oder der Arbeitsplatz gewechselt werden. Als letztes Mittel ist auch ein betriebsbedingtes Beschäftigungsverbot möglich.
Habt ihr Fragen zur Schwangerschaft, Stillzeit oder Ernährung eurer Babys und Kleinkinder? Unsere erfahrenen Kollegen der Elternberatung stehen euch gerne mit Rat und Tat zur Seite.
MO-FR. 9-17 Uhr